Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT4K:

1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Geschäftsbeziehung für den Bezug resp. die Erbringung von IT-, Telekommunikations- und verwandten Leistungen von der IT4K („IT4K“) gegenüber ihren Geschäftskunden („Kunde“).

2 Vertragswesen

2.1 Vertragsaufbau

  1. Diese AGB sind Bestandteil der Verträge zwischen IT4K und dem Kunden und definieren die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsbeziehung.

  2. Einzelverträge regeln im Wesentlichen die von IT4K zu erbringenden Leistungen und das vom Kunden dafür geschuldete Entgelt sowie produktspezifische Besonderheiten.

  3. Soweit in diesen AGB von Verträgen die Rede ist, ist das gesamte Vertragswerk zwischen IT4K und dem Kunden gemeint.

  4. Das Wegbedingen dieser AGB oder der Einbezug von anderen Vertragsbedingungen, auf die der Kunde in Erklärungen, namentlich Aufträgen, Offerten oder Einladungen zu Offerten hinweist, gilt nur dann, wenn IT4K dies in Textform für die betroffenen Leistungen explizit akzeptiert hat. Das Erbringen der Leistung durch IT4K stellt keine solche (stillschweigende) Akzeptanz dar.

2.2 Abschluss von Einzelverträgen

Einzelverträge können schriftlich oder auch in anderer Form (z.B. über Onlinebestellungen) abgeschlossen werden. Offerten sind für 30 Tage ab Erstellungsdatum verbindlich. Findet kein schriftlicher Vertragsschluss statt, kommt der Vertrag mit Auftragsbestätigung in Textform von IT4K oder mit der Erbringung der Leistung durch IT4K zustande. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindlicher Vertragsinhalt, wenn der Kunde nicht innert fünf Tagen nach Zustellung widerspricht und darlegt, dass etwas anderes vereinbart wurde. IT4K ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen bzw. behält sich vor, Bestellungen zu annullieren (insbesondere bei negativer Bonitätsprüfung).

2.3 Vertragsänderungen

  1. Vertragsänderungen können von jeder Partei jederzeit vorgeschlagen werden. Für das Zustandekommen von Vertragsänderungen gilt grundsätzlich dasselbe Verfahren wie für den Abschluss von Einzelverträgen (Ziffer ).

  2. Objektiv wesentliche Prozess- oder Funktionalitätsanpassungen sowie Änderungen von vertraglichen oder kommerziellen Konditionen (inklusive Einstellung von Produkten) zulasten des Kunden, kann IT4K mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vornehmen. Kurzfristigere Änderungen sind zulässig, wenn geänderte nicht vorhersehbare Umstände dies bedingen (z.B. aufgrund von Gerichtsurteilen, Sanktionen etc.). Bei kundenindividuell erstellten Lösungen bedingen solche Anpassungen zudem ein schutzwürdiges Interesse von IT4K (z.B. neue Standards oder regulatorische Vorgaben, neue Technologien, höhere Drittkosten, Lieferantenumstellungen, Änderungen von Lizenzmodellen, Teuerung, Phase-out von Produkten etc.). Der Kunde kann die betroffenen Leistungen innert 30 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Anpassung auf den Änderungszeitpunkt hin kündigen. Weitere Ansprüche seitens des Kunden bestehen nicht.

  3. IT4K ist jederzeit berechtigt, andere Prozesse und Funktionalitäten an geänderte betriebliche oder geschäftliche Verhältnisse anzupassen.

2.4 Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

  1. Das Inkrafttreten, die Laufzeit und die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten der Verträge werden in den Einzelverträgen festgelegt. Werden Einzelverträge nicht zeitlich begrenzt, so gelten sie jeweils hinsichtlich der darin enthaltenen Dauerschuldleistung als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mangels anderer Abrede jeweils auf Ende Kalenderjahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart, ist eine Kündigung frühestens per Ablauf dieser Dauer möglich.

  2. Vorbehalten bleibt jederzeit das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  3. der Eintritt von Ereignissen oder Verhältnissen, welche die Fortsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit unter den jeweiligen Verträgen für die kündigende Partei unzumutbar machen, so insbesondere die andauernde schwerwiegende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei;

  4. die amtliche Publikation der Konkurseröffnung oder Nachlassstundung über die andere Partei;

  5. die unvollständige Leistung einer Vorauszahlung oder von anderen vertraglich geschuldeten Sicherheiten (vgl. insbesondere Ziffer 5 Abs. 6).

  6. Lässt sich eine Vertragsverletzung von IT4K beheben, hat der Kunde IT4K schriftlich abzumahnen und ihr zur Behebung eine Frist von 60 Kalendertagen einzuräumen, bevor er die Kündigung ausspricht.

3 Leistungen von IT4K

  1. IT4K erbringt ihre Leistungen gemäss den Bestimmungen dieser AGB und der Verträge. IT4K erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig.

  2. Die Planung, die Beschaffung, die Erneuerung bzw. die Aufrüstung und der sonstige Einsatz, der für die Erbringung der Leistungen der IT4K notwendigen Betriebsmittel liegt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der Verantwortung von IT4K.

  3. Der Betrieb, der Unterhalt, die Wartung und die Überwachung unterliegen der vollen Verantwortung des Kunden, sofern kein separater Wartungs- und Interventionsvertrag abgeschlossen ist. Dies gilt auch für eingesetzte Hard- und Software, inklusive der vom Kunden gemäss den vertraglichen Vereinbarungen beizustellenden Betriebsmittel.

  4. IT4K darf Hilfspersonen (insbesondere Subunternehmer) im In- und Ausland beiziehen. Sie steht für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ein wie für eigenes Verhalten, ausser im Einzelvertrag wird auf eine eingeschränkte Verantwortung hingewiesen oder der Kunde hat den Beizug einer bestimmten Hilfsperson gewünscht.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat IT4K und ihre Hilfspersonen bei der Erbringung ihrer Leistungen in zumutbarer Weise aktiv und zeitgerecht zu unterstützen, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen und den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten sowie Zugriff auf seine Systeme und Ressourcen zu gewähren.

  2. Für Betriebsmittel, die beim Kunden vor Ort installiert werden, stellt der Kunde die notwendigen Räumlichkeiten inkl. Strom, Hausinstallationen, Gebäudeverkabelung etc. gemäss Spezifikationen des Herstellers zur Verfügung. Sie werden durch den Kunden vor unzulässigen Zugriffen und Manipulationen geschützt.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, für beizustellende Betriebsmittel ausschliesslich aktuelle, vom jeweiligen Hersteller unterstützte Software etc. einzusetzen.

  4. Der Kunde ist für den Schutz der ihm von IT4K zur Nutzung bereitgestellten Komponenten und Sicherheitselemente (namentlich Passwörter, Token, System-Zugangsinformationen, Chiffrier- und Sicherheitsvorrichtungen, Authentifizierungsmethoden etc.) verantwortlich und informiert IT4K unverzüglich soweit dieser nicht gewährleistet werden kann (z.B. aufgrund einer Offenlegung von Sicherheitselementen oder unzulässiger Manipulation).

  5. Der Kunde ist verpflichtet, IT4K jeweils über seine aktuell gültige Post- und E-Mail-Adresse für Vertragskorrespondenz und Rechnungsstellung zu informieren. IT4K kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) postalisch oder auf die letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen.

  6. Zusätzlich gelten die in den übrigen Vertragsbestandteilen aufgeführten spezifischen Mitwirkungspflichten.

  7. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig nach, ist IT4K insoweit nicht mehr zur Erfüllung verpflichtet, bemüht sich jedoch, ihre Leistungen trotzdem zu erbringen. Der Kunde hat IT4K den daraus entstehenden Mehraufwand zu vergüten. Es gelangen die vertraglich vereinbarten Stunden- oder Tagessätze zur Anwendung, bzw. wenn eine solche Vereinbarung fehlt, marktübliche Stunden- oder Tagessätze (beide nachfolgend „anwendbare Stunden- oder Tagessätze“). Trägt IT4K eine Mitverantwortung, wird der Mehraufwand anteilsmässig von beiden Parteien getragen.

5 Vergütung und Rechnungstellung

  1. Der Kunde hat die in den Verträgen vorgesehenen Vergütungen für die von IT4K erbrachten Leistungen zu bezahlen.

  2. Falls von IT4K nicht anders deklariert, verstehen sich sämtliche Preise exklusive Steuern, Abgaben und Gebühren. Sind Steuern, Abgaben oder Gebühren in den Preisen enthalten, kann IT4K die Preise auf den Zeitpunkt einer Änderung dieser Steuern, Abgaben oder Gebühren entsprechend anpassen, ohne dass dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

  3. Sofern Steuern, Abgaben und/oder Gebühren, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Quellensteuern und/oder Abzugssteuern, die von ausländischen Regierungsbehörden oder in deren Namen auf Transaktionen unter den Verträgen erhoben werden, sind diese vom Kunden zu tragen, ausser der Kunde weist eine entsprechende Freistellung nach. Falls der Kunde eine solche Steuer oder Abgabe von Zahlungen unter diesem Vertrag einbehalten oder abziehen muss, erhöht der Kunde die Zahlung um diesen zusätzlichen Betrag, damit IT4K nach diesem Einbehalt oder Abzug derjenige Betrag zufliesst, der ohne einen solchen Einbehalt oder Abzug bezahlt worden wäre. Fallen bei der Leistungserbringung im Ausland weitere Steuern, Abgaben oder Gebühren an (z.B. durch den Einsatz von Mitarbeitenden oder anderen Hilfspersonen von IT4K an Kundenstandorten ausserhalb der Schweiz), sind diese ebenfalls vom Kunden zu bezahlen. IT4K informiert den Kunden vorgängig darüber und bemüht sich um entsprechende Vermeidung/Minimierung. Der Kunde informiert IT4K vorgängig über relevante steuerrechtliche Änderungen in Bezug auf seine Auslandstandorte, die vom Leistungsumfang erfasst sind. IT4K ist berechtigt, Preise und Leistungen entsprechend anzupassen.

  4. IT4K macht fällige Forderungen mittels Rechnung geltend. Rechnungen sind innert 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  5. IT4K behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen in Form von Akontozahlungen zu stellen. Grunsätzliche Fälligkeiten sind: 40% bei Auftragserteilung / 30% bei der ersten Materiallieferung / 30% nach Projektabschluss.

  6. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und objektiv begründet beanstandet hat. Inkorrekte Rechnungspositionen berechtigen den Kunden nicht zum Zahlungsrückbehalt korrekter Rechnungspositionen.

  7. Der Verzug des Kunden tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt der gesetzliche Verzugszins. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, kann IT4K die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen.

  8. Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, sind nach effektivem Aufwand zu den anwendbaren Stunden- oder Tagessätzen zu vergüten.

  9. IT4K ist berechtigt, dem Kunden Mahngebühren (zuzüglich zum Verzugszins), Gebühren für Papierrechnungen sowie die Bareinzahlung (namentlich am Postschalter) in Rechnung zu stellen. IT4K kann zudem jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen oder Forderungen an diese abtreten. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.

6 Annahme und Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von IT4K sofort nach deren Bereitstellung entgegenzunehmen (Annahme).

  2. Nach der Annahme erfolgt für werkvertragliche Einmal-Leistungen in der Regel eine Abnahmeprüfung durch den Kunden. Über die Abnahmeprüfung und deren Ergebnis wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. IT4K hat Anspruch auf eine schriftliche Abnahmeerklärung. Wurde keine Abnahmeprüfung vereinbart oder verzichtet der Kunde auf eine solche, sind allfällige Mängel vom Kunden innert 20 Kalendertagen ab Bereitstellung schriftlich zu rügen.

  3. IT4K kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. In diesem Fall können bei einer nachfolgenden Schlussabnahme allfällige Mängel nur noch geltend gemacht werden, soweit diese bei einer früheren (Teil)Abnahme nicht erkannt wurden und nicht erkannt werden konnten.

  4. Zeigt sich bei der Abnahmeprüfung mindestens ein erheblicher Mangel, so wird die Abnahme zurückgestellt. IT4K behebt die festgestellten erheblichen Mängel innert angemessener Frist und stellt das betroffene Lieferobjekt erneut zur Abnahme durch den Kunden bereit.

  5. Wird auch bei einer weiteren Abnahmeprüfung mindestens ein erheblicher Mangel festgestellt, ist der Kunde berechtigt, vom betroffenen Leistungsteil bzw. bei entsprechender Unzumutbarkeit von den betroffenen Einzelverträgen zurückzutreten. Während der Vertragsdauer bereits erbrachte wiederkehrende Leistungen von IT4K sind vom Rücktritt nicht betroffen und vom Kunden zu vergüten.

  6. Nicht erhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, doch sind diese Mängel durch IT4K innert angemessener Frist zu beheben. Gelingt dies nicht, hat der Kunde Anspruch auf eine entsprechende Preisminderung.

  7. Die Leistungen gelten automatisch als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 20 Kalendertagen nach der Bereitstellung der Leistung schriftlich unter spezifischer Aufführung erheblicher Mängel erklärt, dass er die Abnahme verweigert. Leistungen gelten zudem ohne Weiteres als abgenommen, sobald der Kunde die Lieferobjekte operativ oder kommerziell nutzt bzw. nutzen lässt.

7 Verzug von IT4K

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, tritt ein Verzug von IT4K nach Ablauf einer vom Kunden in einer schriftlichen Mahnung angesetzten angemessenen Nachfrist ein. Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung von IT4K als eingehalten.

  2. Befindet sich IT4K in Verzug, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen.

  3. Kommt IT4K auch bis zum Ablauf dieser Frist ihrer Leistungsverpflichtung nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom betroffenen Leistungsteil bzw. bei entsprechender Unzumutbarkeit von den betroffenen Einzelverträgen zurückzutreten. Während der Vertragsdauer bereits erbrachte wiederkehrende Leistungen von IT4K sind vom Rücktritt nicht betroffen und vom Kunden zu vergüten.

  4. Die Nichteinhaltung von Service Levels mit Zeitangaben fällt nicht unter die Regelungen des Verzugs. Es finden dazu die übrigen vertraglichen Regelungen Anwendung (insbesondere Gewährleistung).

  5. Bei Dauerschuldverhältnissen ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund.

8 Gewährleistung

IT4K gewährleistet, dass ihre Leistungen den in den Verträgen vereinbarten Spezifikationen, Zusicherungen sowie den zum vereinbarten Gebrauch objektiv vorausgesetzten Eigenschaften entsprechen.Die nachstehend definierten Fristen und Mängelrechte gelten unter Vorbehalt von gesetzlich zwingenden Bestimmungen als abschliessend.

8.1 Gewährleistung für Kaufverträge

IT4K übernimmt gegenüber dem Kunden die Gewährleistung gemäss den Bedingungen, welche den Produkten beigelegt sind. Fehlen solche Beilagen, gilt ab Lieferung eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten für Hardware und von einem Monaten für Software/Lizenzen.

8.2 Gewährleistung für werkvertragliche Einmal-Leistungen

  1. Die Dauer der Gewährleistung beträgt sechs Monate ab erfolgter Abnahme.

  2. Wird das Werk nach erfolgreicher Abnahme von IT4K betrieben, gewartet oder gepflegt, so erfolgt eine Mängelbehebung ausschliesslich gemäss den Regelungen und Prozessen des entsprechenden Vertrages für Betriebs-, Wartungs- oder Pflegeleistungen.

8.3 Mängelrechte bei Kaufverträgen und werkvertraglichen Einmal-Leistungen

Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel nicht innert einer der Mangelursache angemessenen Frist behoben werden, so setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist zur unentgeltlichen Behebung des Mangels an. IT4K kann in ihrem Ermessen anstelle einer Nachbesserung auch Ersatz liefern. Scheitert die Nachbesserung erneut, kann der Kunde entweder:

  1. eine angemessene Preisminderung verlangen, oder

  2. bei einem erheblichen Mangel, vom betroffenen Leistungsteil bzw. bei entsprechender Unzumutbarkeit von den betroffenen Einzelverträgen zurückzutreten. Sind Verträge mit wiederkehrenden Leistungen indirekt vom Rücktritt betroffen (z.B. Betrieb oder Wartung des Produkts), können diese bei gegebenem Sachzusammenhang und entsprechender Unzumutbarkeit ausserordentlich gekündigt werden. Eine Vergütung ist dann pro rata temporis geschuldet.

8.4 Gewährleistung und Mängelrechte für Betriebs-, Wartungs- und Pflegeleistungen

  1. IT4K gewährleistet, die in den Verträgen vereinbarten Service Levels einzuhalten.

  2. Leistungen, für die kein anderer Service Level vereinbart wurde, werden nach „best effort“ erbracht. „Best effort“ bedeutet, dass sich IT4K in angemessener und wirtschaftlich zumutbarer Weise mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um die Leistungserbringung bzw. Störungsbehebung bemüht, ohne jedoch die Einhaltung einer darüberhinausgehenden Qualität oder die Einhaltung bestimmter Zeiten zu gewährleisten.

  3. Verletzt IT4K innert sechs Monaten dieselben zugesicherten Service Levels mehr als zweimal in schwerwiegender Weise, gilt dies als wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden.

8.5 Rechtsgewährleistung

  1. IT4K gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten in der Schweiz zustehenden Schutzrechte verletzt (nachstehend „Schutzrechte“).

  2. Versucht ein Dritter, den Kunden gestützt auf angeblich bessere Schutzrechte an der vertragsgemässen Benutzung der Leistungen von IT4K im Rahmen der spezifizierten Einsatzbedingungen zu hindern, so zeigt der Kunde dies IT4K innert fünf Kalendertagen schriftlich an. Unter der Voraussetzung der fristgerechten Anzeige und zumutbaren Unterstützung durch den Kunden wird IT4K nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:

a) ihre Leistungen (einschliesslich Software) so abändern, dass sie bei Erfüllung aller wesentlichen vertraglichen Anforderungen die Schutzrechte des Dritten nicht (mehr) verletzen oder

b) dem Kunden eine Lizenz des Dritten verschaffen. Sind beide Varianten für IT4K nicht möglich oder unverhältnismässig, kann sie die betroffenen Leistungsteile bzw. Verträge ausserordentlich kündigen. Dem Kunden steht ein entsprechendes Kündigungsrecht zu, wenn für ihn die von IT4K gewählte Variante objektiv nicht zumutbar ist.

8.6 Gewährleistungsausschlüsse

  1. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen im Falle von Mängeln, deren Ursachen nicht von IT4K oder von ihr beigezogenen Hilfspersonen zu vertreten sind (z.B. Eingriffe durch andere Dritte oder den Kunden, höhere Gewalt). Die vertraglichen Gewährleistungen erstrecken sich ebenfalls nicht auf vom Kunden beigestellte Betriebsmittel (inklusive Softwarelizenzen eines Drittherstellers), auch wenn diese von IT4K im Namen des Kunden beschafft wurden.

  2. IT4K übernimmt keine Gewährleistung, dass von ihr erstellte oder gelieferte Werke (insbesondere Individualsoftware), Dokumentationen sowie von ihr betriebene IT-Systeme ununterbrochen, verschlüsselt und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Hardware oder Software eingesetzt werden können.

  3. Verfügt der Kunde oder von ihm beigezogene Hilfspersonen über Berechtigungen, welche ihm den Eingriff in die Betriebsverantwortung von IT4K ermöglichen (insbesondere Admin-/Root-Rechte), sind die von der Eingriffsmöglichkeit betroffenen Service Levels ausser Kraft gesetzt. IT4K behält sich vor, für solche Berechtigungen technische und organisatorische Rahmenbedingungen festzulegen. Weder dafür noch für Software-Installationen an bauseits vorhandenen Geräten für daraus entstehende Schäden oder Datenverlust übernimmt IT4K eine Gewährleistung.

  4. Erbringt IT4K-Leistungen im Zusammenhang mit der Analyse oder Behebung von vermeintlichen Mängeln oder tatsächlichen Mängeln, welche nicht von der Gewährleistung von IT4K erfasst sind, so hat der Kunde diese Leistungen nach effektivem Aufwand zu den anwendbaren Stunden- oder Tagessätzen zu entschädigen.

9 Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte

9.1 Eigentum an Sachen

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, (bei Scheckzahlung bis zu einer unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto) Eigentum von IT4K. 

9.2 Schutz- und Nutzungsrechte

  1. IT4K räumt dem Kunden für ihn selbst das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der in den Verträgen vereinbarten Leistungen von IT4K ein. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Verträgen. Bei Leistungen, die gemäss Vertrag nur für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer des entsprechenden Vertrages.

  2. Nutzt der Kunde im Rahmen des Leistungsbezugs für ihn erkennbar Produkte von Dritten, anerkennt der Kunde zusätzlich die diesen Produkten zugehörigen Herstellerbedingungen (insbesondere Lizenzbedingungen, Sicherheitsvorgaben etc.).

  3. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum (Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte etc.) bezüglich Leistungen von IT4K verbleiben bei IT4K oder dem berechtigten Dritten. Beide sind in der weiteren Verwertung und anderen Nutzung dieses geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und gegenüber dem Kunden in keiner Pflicht. Soweit die Parteien geistiges Eigentum gemeinsam geschaffen haben, räumen sie sich gegenseitig auf Dauer die Befugnis ein, diese Rechte unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht unabhängig voneinander uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Im Falle von Software hat der Kunde ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf den Source Code und darf diesen auch nicht verwenden oder beschaffen.

  4. Jede Partei anerkennt den Bestand des geistigen Eigentums der anderen Partei und von etwaigen Dritten und wird nichts unternehmen, was deren Wert beeinträchtigen kann. Sie wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern.

10 Haftung

  1. Bei Vertragsverletzungen haftet IT4K für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Kein Verschulden von IT4K liegt insbesondere vor bei:

  2. Selbstverschulden durch den Kunden oder seine Hilfspersonen;

  3. Verschulden von Dritten, welche keine Hilfspersonen von IT4K sind, sowie bei höherer Gewalt – jeweils unter der Voraussetzung, dass IT4K die allfällig gegen bestimmte Ereignisse vertraglich vereinbarten Massnahmen getroffen hat.

  4. In keinem Fall haftet IT4K für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Daten- oder Reputationsverluste sowie Ansprüche Dritter.

  5. Sind für Vertragsverletzungen von IT4K Vertragsstrafen geschuldet, so stehen dem Kunden diesbezüglich keine weiteren Ansprüche, auch nicht Schadenersatz oder eine Rückerstattung bzw. Minderung, zu.

  6. Weitergehende Haftungsbestimmungen zu Lasten von IT4K gelten – auch in zu diesen AGB vorrangigen Dokumenten – nur, wenn sie ausdrücklich auf die vorliegende Bestimmung Bezug nehmen.

  7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für vertragliche sowie ausservertragliche Ansprüche.

11 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Rahmen der Verträge insbesondere, jedoch nicht abschliessend: Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), Erdbeben, Vulkanausbrüche, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Epidemien, Stromausfall bei den Energieversorgern, Krieg sowie kriegerische Ereignisse, Revolutionen, Rebellionen, Terrorismus, Aufstände und die dagegen ergriffenen Massnahmen, unvorhersehbare behördliche Restriktionen.

  2. Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, ihre vertraglichen Pflichten vollständig zu erfüllen, so ist sie insoweit vorübergehend von ihren Pflichten befreit – unter der Voraussetzung, dass sie die allfällig gegen bestimmte Ereignisse vertraglich vereinbarten Massnahmen getroffen hat.

  3. Ist das Festhalten am Vertrag für die andere Partei in einem solchen Fall objektiv nicht oder nicht mehr zumutbar, kann sie die betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung kündigen.

12 Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Datenschutz

  1. Der Kunde ist verantwortlich für den Betrieb des gelieferten Systems. Die Implementierung von TOM’s (technische und Organisatorische Massnahmen) ist durch den Kunden sicherzustellen. IT4K stellt dem Kunden auf Anfrage und gegen separate Vergütung geeignete Vorlagen zur Verfügung und bietet gerne beratende Unterstützung an. Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsberatung.

  2. Jede Partei bearbeitet im Rahmen der Vertragsbeziehung Personendaten über Mitarbeitende und andere Hilfspersonen der anderen Partei. Dazu zählen z.B. Name, Post-/E-Mail-/IP-Adresse, Telefonnummer, Beruf/Funktion, Identifikationsmittel, Ausweiskopien etc. Für die Zwecke der Vertragsabwicklung und Pflege der Vertragsbeziehung (z.B. Kommunikation, Zutritts-/Zugriffskontrolle, Störungsmeldungen, Bestellungen, Rechnungsstellungen, Zufriedenheitsanalysen, Informationen über neue Produkte, Einladungen zu Events etc.) bearbeiten die Parteien diese Personendaten in gemeinsamer Verantwortlichkeit auf ihren jeweils eigenen Systemen und unter Anwendung von angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Daten. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen der IT4K finden Sie unter: https://www.it4k.ch/datenschutzerklaerung/

  3. IT4K bearbeitet zudem zum Zweck der Qualitätssicherung, der Produktentwicklung und für massgeschneiderte Angebote Daten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen des Kunden über die Nutzung der von IT4K erbrachten Services. Über allfällige weitere Zwecke der Datenbearbeitung informiert IT4K den Kunden vorgängig über ihre Kommunikationskanäle. Im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen dem Kunden entsprechende Möglichkeiten zur Zustimmung oder Ablehnung von bestimmten Arten der Datenbearbeitung zur Verfügung.

  4. Jede Partei hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen der anderen Partei an das Datenschutzgesetz (insbesondere beim Beizug von Auftragsdatenbearbeitern und der Datenübermittlung ins Ausland). Jede Partei informiert ihre Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen über die Bearbeitung durch die andere Partei, ist erste Ansprechstelle für deren Betroffenenrechte und kommt ihren Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den von einer Verletzung betroffenen Personen nach. Die Parteien informieren sich diesbezüglich gegenseitig und stimmen sich gemeinsam ab. Im Innenverhältnis haften die Parteien nur für Schäden, die sie durch eigene Handlungen oder Unterlassungen verursacht haben.

  5. Darüber hinaus bearbeitet IT4K je nach Leistung Personendaten lediglich im Auftrag des Kunden (z.B. in Hosting-Angeboten). Solche IT4K vom Kunden anvertraute Personendaten bearbeitet IT4K ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragszwecks und im Einklang mit der mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung («ADV»). Als abgeschlossen gilt die jeweils aktuell unter https://www.it4k.ch/rechtliches/ abrufbare Version des ADV unter den dort geregelten Bedingungen. In den Einzelverträgen vereinbarte spezifische Vorgaben zur Datenbearbeitung (z.B. geografische Einschränkungen, Personensicherheitsprüfungen, Weitergabe an Dritte) gelten ausschliesslich im Bereich der Auftragsdatenbearbeitung.

  6. Der Kunde trifft selbständig angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der relevanten Daten.

12.2 Geheimhaltung

  1. Für vertrauliche Informationen, die IT4K vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Leistungen anvertraut werden (namentlich Inhaltsdaten von Kundenapplikationen, die im Auftrag des Kunden bei IT4K gespeichert werden) gilt Ziffer Abs. 4 inklusive der Regelung in der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung sinngemäss, auch wenn es sich nicht um Personendaten handelt.

  2. IT4K sowie von ihr beigezogene Hilfspersonen gelten in Bezug auf spezialgesetzliche Geheimhaltungspflichten, die auf den Kunden anwendbar sind, nicht als dessen Hilfspersonen im strafrechtlichen Sinne und sind zur Einhaltung solcher Bestimmungen nur dann verantwortlich, wenn dies explizit vereinbart wurde.

  3. Beide Parteien verpflichten sich sowie die von ihnen im In- und Ausland zum Zwecke der Vertragserfüllung, Inkasso, M&A Prüfungen, Steuerprüfungen oder ähnlichen üblichen Geschäftsvorgängen beigezogenen Hilfspersonen, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Verträge oder mit der Vertragsbeziehung oder über die Kunden und Geschäftsbeziehungen der anderen Partei erfahren, vertraulich zu behandeln.

  4. Sie verpflichten sich, diese Informationen anderen Dritten als ihren Hilfspersonen nur insofern und insoweit zugänglich zu machen wie die Verträge dies den Parteien erlauben, die andere Partei dies ausdrücklich erlaubt oder dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird.

13 Einhaltung von anderen Gesetzen, Regulatorien und Vorgaben

  1. Die Parteien halten die auf sie anwendbaren Gesetze und Regulatorien ein. IT4K hält somit insbesondere diejenigen Gesetze und Regulatorien ein, welche allgemein auf IT4K als Erbringerin von Produkten und Services im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie anwendbar sind. Der Kunde ist für die Beurteilung und Spezifizierung der Anforderungen aus denjenigen Gesetzen und Regulatorien verantwortlich, welche auf seine Geschäftstätigkeit anwendbar sind. IT4K übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Produkte und Services für die Einhaltung von auf den Kunden oder seine Branche anwendbaren Gesetze und Regulatorien geeignet sind.

  2. Der Kunde hält sich in Bezug auf die von ihm bei IT4K bezogenen Güter (Waren, Software und Technologie) an alle anwendbaren Export-/Importkontrollvorschriften (Aus-, Ein- oder Durchfuhr von Gütern), insbesondere der USA, einschliesslich der Sanktionen und Embargos.

  3. Der Kunde wird IT4K im Falle von Rechtsansprüchen von Dritten oder von Behörden, die sich auf Daten, Inhalte oder die vom Kunden beigestellten Betriebsmittel (insbesondere Softwarelizenzen) oder die nicht rechtskonforme Nutzung der Leistungen beziehen, schadlos halten und für eine angemessene Abwehr von solchen Ansprüchen sorgen und aufkommen.

  4. Bei Feststellung oder begründeten Anzeichen von Sicherheitsbedrohungen, von rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung oder von Verwendung von Betriebsmitteln, welche Störungen verursachen, behält sich IT4K das Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von drohendem Schaden vor. IT4K wird den Kunden umgehend und wenn möglich vorgängig informieren. Die Massnahmen umfassen insbesondere:

  5. die Aufforderung zur umgehenden und dauerhaften Unterlassung resp. wirksamen Verhinderung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung und Entfernung von Betriebsmitteln, welche Störungen verursachen; sowie die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund;

  6. die sofortige und vorübergehende Unterbrechung betroffener vertraglicher Leistungen (z.B. vorübergehende Sperrung von Access-Leistungen).

Das Ergreifen solcher Massnahmen stellt keine Vertragsverletzung seitens IT4K dar, soweit sie die Ursache der Störung/Bedrohung nicht selbst zu vertreten hat.

14 Folgen der Vertragsbeendigung

  1. Beide Parteien sind für eine rechtzeitige Rückgabe von Material (wie z.B. Schlüssel, IT- und Telekommunikationsgeräte, Identifikationsmittel und Dokumente) sowie Räumlichkeiten, die ihr die andere Partei während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt hat, besorgt.

  2. Ohne anderweitige vertragliche Regelung wird IT4K die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nach Vertragsbeendigung löschen, soweit dem keine berechtigten Gründe, wie insbesondere auf IT4K anwendbare gesetzlichen Archivierungspflichten oder Beweissicherungsinteressen entgegenstehen.

  3. Im Falle der Beendigung von komplexen Betriebsleistungen werden beide Parteien unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung zum Zwecke einer ordnungsgemässen Betriebsübergabe zusammenarbeiten. IT4K wird den Kunden diesfalls bei Bedarf und gegen separate Vergütung bei den notwendigen Beendigungshandlungen, inklusive allfälligen Migrationsvorbereitungen im Leistungsbereich der Verträge, unterstützen. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich, IT4K frühzeitig vor Vertragsende den erwarteten künftigen Unterstützungsbedarf mitzuteilen, um eine entsprechende Ressourcenplanung seitens IT4K zu ermöglichen. Die Parteien werden die von IT4K im Rahmen der Vertragsbeendigung oder über diese hinaus zu erbringenden Leistungen frühzeitig vereinbaren.

  4. Haben die Parteien vereinbart, dass bereits vertragsgemäss erbrachte Einmal-Leistungen (wie etwa Kauf von Hard-/Software, Einführungsprojekte etc.) im Rahmen einer wiederkehrenden Vergütung vom Kunden bezahlt werden (z.B. zusammen mit Wartungs- oder Betriebspreisen), sind die dafür noch ausstehenden Beträge bei einer Beendigung des Vertrages über die wiederkehrenden Leistungen bei Vertragsbeendigung sofort fällig, unabhängig vom Rechtsgrund der Beendigung.

15 Weitere Bestimmungen

  1. Ohne explizite Vereinbarung ist keine Partei berechtigt, im Namen der anderen Partei zu handeln.

  2. Die Verrechnung von Forderungen ist nur mit Zustimmung der Gegenpartei zulässig. Im Konkursfall ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Verrechnung durch den Gläubiger zustimmungsfrei möglich.

  3. Die Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei an Dritte abgetreten und übertragen werden. IT4K kann die Rechte und Pflichten jedoch mit befreiender Wirkung jederzeit auf eine andere Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz abtreten und übertragen.

  4. Die Parteien sind sich einig, dass sie durch die Verträge keine einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) eingehen. Sollte eine solche wider Erwarten angenommen werden, so soll die Auflösung des Vertrags, mit dem sie zusammenhängt, zugleich zur Auflösung der einfachen Gesellschaft führen. Die Parteien haben in diesem Fall keine Pflicht, Beiträge irgendwelcher Art oder Nachschüsse zu leisten. Eine Gewinn- oder Verlustbeteiligung ist ausgeschlossen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Risiken.

  5. Sollten sich Teile der Verträge als ungültig oder unwirksam erweisen, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder den Bestand der jeweiligen und anderen Verträge. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Vertragsbeziehung der Parteien, einschliesslich dieser AGB und aller darauf basierender Verträge, untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Parteien erklären die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 für nicht anwendbar.

  2. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vertragsbeziehung der Parteien, d.h. dem Rechtsverhältnis aus den Verträgen einschliesslich dieser AGB, wird ausschliesslich Arbon vereinbart.

Diese AGB ersetzt alle anderen, bisher durch die IT4K veröffentlichten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und tritt per 01.01.2024 in Kraft.

    Auftragsdatenberarbeitungsvertrag von IT4K:

    Einleitung

    1. Die vorliegende Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Vorgaben aus dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Sie ergänzt diesbezüglich die vertraglichen Vereinbarungen („Vertrag“) zwischen IT4K ((„IT4K“ genannt) und dem Kunden. Es kann sich dabei um einen einzelnen oder mehrere Verträge zwischen IT4K und dem Kunden handeln, in welcher IT4K als Leistungserbringerin gegenüber dem Kunden auftritt.

    2. Die vorliegende Vereinbarung gilt in Bezug auf Dienstleistungen, bei denen IT4K Personendaten im Auftrag und für Zwecke des Kunden bearbeitet („Auftragsbearbeitung“), wobei der Kunde entweder Verantwortlicher oder Auftragsbearbeiter und IT4K entweder Auftragsbearbeiterin oder Unter-Auftragsbearbeiterin ist. Dies betrifft die folgenden Dienstleistungen:

    3. Inbetriebnahme von (IT-) Cloudlösungen.

    4. Erbringung von Wartung-, Support- und Reparaturleistungen, während der IT4K das IT-System des Kunden kurzzeitig handhabt.

    5. Wenn der Kunde Dienstleistungen mit Auftragsbearbeitung gemäss Offerten bezieht, ist diese Vereinbarung automatisch ein integraler Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten indes ausschliesslich für die Auftragsbearbeitung. Sie gelten nicht für die Bearbeitung von Personendaten, in Bezug auf Bearbeitungen, die IT4K als datenschutzrechtlich Verantwortliche tätigt.

    1 Gegenstand, Dauer und Art der Datenbearbeitung

    1. Gegenstand der Auftragsbearbeitung ist die Erbringung von Dienstleistungen mit Auftragsbearbeitung (Einleitung,) gemäss Vertrag und Leistungsbeschreibungen der IT4K.

    2. Art und Zweck der Bearbeitung ergeben sich aus dem Vertrag und den Leistungsbeschreibungen der IT4K. Bearbeitet werden personenbezogene Daten. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach den AGB’s.

    2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

    1. IT4K bearbeitet die relevanten Daten ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung bzw. zu den im Vertrag genannten Zwecken. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung verantwortlich.

    2. Die Weisungen des Kunden sind in dieser Vereinbarung und dem Vertrag dokumentiert. Der Kunde hat das Recht, IT4K jederzeit schriftlich darüberhinausgehende Weisungen in Bezug auf die Bearbeitung der relevanten Daten zu erteilen. IT4K kommt diesen Weisungen nach, soweit diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen durch IT4K umsetzbar und objektiv zumutbar sind. Führen solche Weisungen zu Mehrkosten von IT4K oder zu einem geänderten Leistungsumfang, so ist das vertraglich vereinbarte Vertragsänderungsverfahren anwendbar.

    3. IT4K informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen das DSG verstösst. IT4K darf diesfalls die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie vom Kunden bestätigt oder abgeändert wurde. Bei Weisungen des Kunden im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugriffsberechtigungen oder der Herausgabe von relevanten Daten an den Kunden selbst gilt das Vorstehende nicht, und IT4K darf jederzeit davon ausgehen, dass diese Weisungen gesetzeskonform sind. Sie ist jedoch berechtigt, vom Kunden entsprechende schriftliche Bestätigungen zu verlangen.

    3 Pflichten der IT4K

    1. IT4K bearbeitet die relevanten Daten ausschliesslich gemäss den Bestimmungen aus dem Vertrag und dieser Vereinbarung. Vorbehalten bleibt die Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer oder behördlicher Verpflichtungen durch IT4K.

    2. IT4K wird im Interesse der Vertraulichkeit, Integrität und vertragsgemässen Verfügbarkeit der relevanten Daten angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen treffen. Die Auftragsbearbeitung erfolgt in den Cloudlösungen und Systemen des Kunden. Die Datensicherheitsverpflichtung der IT4K besteht im Wesentlichen darin, die Weisungen des Kunden in Bezug auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Arealen und Zugriff auf sein Clouddienst zu befolgen sowie seine Verpflichtung zur Geheimhaltung der relevanten Daten zu erfüllen.

    3. IT4K stellt sicher, dass es den mit der Bearbeitung der relevanten Daten des Kunden befassten Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen von IT4K untersagt ist, die relevanten Daten zu anderen als den im Vertrag genannten Zwecken und abweichend von dieser Vereinbarung zu bearbeiten. Ferner stellt IT4K sicher, dass sich die zur Bearbeitung der relevanten Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben und/oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

    4. IT4K unterrichtet den Kunden unverzüglich, wenn ihr in Ihrem Einflussbereich Verletzungen des Schutzes der relevanten Daten bekannt werden (Data Breach). IT4K informiert den Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) in angemessener Weise über Art und Ausmass der Verletzung sowie mögliche Abhilfemassnahmen. Die Parteien treffen in so einem Fall die erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung des Schutzes der relevanten Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen sowie die Parteien und sprechen sich hierzu unverzüglich ab.

    5. Auf Anfrage nennt die IT4K dem Kunden den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen sowie die Kontaktangaben des internen Datenschutzberaters der IT4K.

    6. IT4K verpflichtet sich, den Kunden auf Wunsch und gegen vorgängig vereinbarte separate Vergütung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen gegenüber dem Kunden (insb. Auskunftsrecht) zu unterstützen. Darüber hinaus kann IT4K dem Kunden gegen separate Vergütung weitergehende Unterstützung des Kunden, z.B. im Zusammenhang mit einer Datenschutzfolgeabschätzung, Konsultation der Aufsichtsbehörde, Meldungen an diese etc. anbieten.

    7. IT4K wird relevante Daten (soweit sich relevante Daten im Besitz und Einflussbereich der IT4K befinden) nach Vertragsende löschen oder, wenn dieser dies wünscht, in einem geeigneten Format an den Kunden zurückgeben.

    4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    1. Der Kunde trifft in seinem Verantwortungsbereich (z.B. auf seinen eigenen Systemen, Gebäuden, Applikationen/Umgebungen in seiner Betriebsverantwortung) selbständig angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der relevanten Daten.

    2. Der Kunde hat IT4K unverzüglich zu informieren, wenn er in der Leistungserbringung von IT4K Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

    3. Der Kunde nennt IT4K auf Anfrage den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen sowie gegebenenfalls die Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten oder internen Datenschutzberaters des Kunden.

    5 Anfragen betroffener Personen

    Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung, Auskunft oder anderen Ansprüchen zu relevanten Daten direkt an IT4K, wird IT4K die betroffene Person an den Kunden verweisen, sofern eine Zuordnung an den Kunden nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. 

    6 Nachweismöglichkeiten, Berichte und Audits

    1. IT4K ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der Pflichten gemäss dieser Vereinbarung zu dokumentieren.

    2. Im Vertrag allfällig definierte Audit-Rechte sowie gesetzlich zwingend vorgeschriebene Prüfrechte des Kunden oder seiner Aufsichtsbehörden bleiben vorbehalten. Auf jeden Fall sind im Rahmen solcher Audits der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten sowie die schutzwürdigen Interessen von IT4K (namentlich an Geheimhaltung) angemessen zu berücksichtigen. Vorbehältlich einer abweichenden Regelung trägt der Kunde sämtliche Kosten solcher Audits (inklusive nachgewiesene interne Kosten von IT4K, die bei der Mitwirkung am Audit entstehen).

    3. Werden nach Vorlage von Nachweisen oder Berichten oder im Rahmen eines Audits Verletzungen dieser Vereinbarung oder Mängel bei der Umsetzung der Pflichten von IT4K festgestellt, so hat IT4K unverzüglich und kostenlos geeignete Korrekturmassnahmen zu implementieren.

    7 Beizug von Unter-Auftragsbearbeitern

    1. Soweit der Vertrag keine einschränkenderen Bestimmungen zum Beizug Dritter enthält, ist IT4K zum Beizug von Unter-Auftragsbearbeitern berechtigt, hat jedoch den Kunden vorgängig darüber zu informieren, wenn sie nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung neue Unter-Auftragsbearbeiter beizieht oder bestehende Unter-Auftragsbearbeiter austauscht. Der Kunde kann gegen den Beizug eines neuen oder den Austausch eines bestehenden Unter-Auftragsbearbeiters aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen Einspruch erheben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird dem Kunden ein Kündigungsrecht in Bezug auf die hiervon betroffene Leistung eingeräumt.

    2. IT4K wird mit ihren Unter-Auftragsbearbeitern im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um die Verpflichtungen gemäss vorliegender Vereinbarung sicherzustellen.

    8 Bekanntgabe ins Ausland

    Jedwede Bekanntgabe von relevanten Daten durch IT4K aus der Schweiz ins Ausland oder an eine internationale Organisation ist nur zulässig, wenn IT4K die Bestimmungen des DSG zur Bekanntgaben von Personendaten ins Ausland einhält. Soweit hingegen eine solche Bekanntgabe von relevanten Daten vom Kunden gewünscht bzw. in seinem Auftrag erfolgt, obliegt die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ausschliesslich dem Kunden. Die Orte, von denen aus der Kunde oder Endbenutzer des Kunden auf Personendaten zugreifen und bearbeiten, werden von IT4K weder kontrolliert noch begrenzt.

    9 Schlussbestimmungen

    1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit aller Verträge zwischen IT4K und dem Kunden, unter welchen IT4K für den Kunden relevante Daten bearbeitet, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht länger dauernde Verpflichtungen ergeben.

    2. In Abweichung allfälliger Schriftformvorbehalte im Vertrag kann die vorliegende Vereinbarung auch auf elektronischem Weg zwischen den Parteien vereinbart oder geändert werden.

    3. Die Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Pflichten und schränken letztere nicht ein. Ihren Regelungsgegenstand betreffend gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung indes den Bestimmungen des Vertrags vor.